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Wege aus der Schuldenfalle

geschrieben von Irene Lange im Februar 2019

Soweit sollte es möglichst nicht kommen: Am Bankautomaten Geld ziehen wollen, und die Karte wird einkassiert. Beim Nachfragen am Schalter wird dann mitgeteilt, dass eine Konto­sperrung wegen Überschuldung vorliegt. Was nun?
Für diese und ähnliche Fälle, in denen Menschen aus verschiedenen Gründen in die Schuldenfalle geraten sind, gibt es professionelle Hilfestellung durch die Schuldnerberatung Lüneburger Heide e.V. Hier finden Ratsuchende Unterstützung und Hilfe in akuten oder sich anbahnenden prekären finanziellen Situationen.
In der Beratungsstelle in der Glogauer Str. 11A stehen den Kunden vier kompetente Schuldner- und Insolvenzberater zur Verfügung: Elen Mezker als Leiterin der Beratungsstelle, Erika Holland, Melanie Sehnert und Jörg Hubert. Hauptsächlich handele es sich um Privatleute, die sich an die Beratungsstelle wenden, erklärt Jörg Hubert. Hin und wieder seien jedoch auch Selbständige darunter, die zahlungsunfähig geworden sind. Die Gründe für Überschuldung seien vielfältig. Oft seien es unvorhersehbare Lebensumstände, die dazu führten, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder die Trennung vom Partner. Nicht selten träfe es auch Alleinerziehende. „Leider bitten die meisten erst dann um Unterstützung, wenn schon eine Gehaltspfändung vorliegt, der Strom abgestellt oder eine Wohnungsräumung bevorsteht“, bedauert Erika Holland. Im letzten Jahr waren es rund 200 Ratsuchende quer durch alle Altersgruppen, die die Beratungsstelle in Lüne­burg aufsuchten, die zudem Mitglied im Paritäti­schen Wohlfahrtsverband ist.

Zunächst gilt es, die Ursachen der Verschuldung zu ermitteln. Dazu wird ein ausführlicher Haushaltsplan mit Einnahmen und Ausgaben erstellt. Daraus wird dann meist schon ersichtlich, weshalb am Ende des Monats das Geld nicht reicht. Wenn jedoch die Schulden nicht bezahlt werden können, sieht der Gesetzgeber einen letzten Ausweg aus dieser Situa­tion vor: die Insolvenz. Ist ein solcher Schritt unver­meidbar, wird gemeinsam ermittelt, wo eine Reduzierung der laufenden Ausgaben oder auch eine Erhöhung der Einnahmen beispielsweise durch Sozial­hilfe oder Wohngeld – ermöglicht werden kann. Wenn Ratenzahlungen zu hoch sind, können Vergleichsverhandlungen angeboten oder sogar ein Forderungsverzicht erwirkt werden. Liegt bereits eine Kontosperrung oder Gehaltspfändung vor, wird durch die Intervention der Schuldnerberatung eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages erwirkt.
In erster Linie aber bemühen sich die Berater darum, dass den Betroffenen Lösungen aufgezeigt werden, ihre finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. Die Schuldnerberatung leistet als rechtlicher Vertreter nicht nur Hilfestellung bei Anträgen, um die Einkommenssituation zu verbessern; sie bietet bei Bedarf auch eine Vertretung im gerichtlichen Insolvenzverfahren an. Aber auch bei drohender Räumung der Wohnung oder Sperrung von Strom und Wasser kann zu deren Abwendung direkt und kurzfristig eingegriffen werden.
„Die meisten Menschen sind schon sehr erleichtert, wenn sie über ihre Situation mit jemanden sprechen können. Sie sind dankbar für die Ratschläge und Hilfestellung, die wir ihnen geben können. Nicht selten ist das Ergebnis ein Satz wie: „Wären wir doch schon früher gekommen!“ Wir sind froh, wenn wir dazu beitragen können, einen Weg zu finden, um aus dem Dilemma herauszukommen“, erzählt Erika Holland, die seit sechs Jahren für die Schuldner­beratung tätig ist. „Auf keinen Fall machen wir jemandem einen Vorwurf, denn wer zu uns kommt, hat Sorgen genug. Doch eines machen wir unmissverständlich deutlich: Keine neuen Schulden bitte!“ (ilg)

Fotos: Enno Friedrich

www.sblh.de